„Wer den Gewinnfreibetrag nutzt, investiert nicht in Zufälle, sondern in Struktur, Wachstum und Stabilität.“
Wir nehmen heute ein Thema unter die Lupe, das häufig übersehen wird, obwohl es gerade für dich und dein Unternehmen oder deine selbständige Tätigkeit in Österreich eine Hebelwirkung entfalten kann: der Gewinnfreibetrag. Wir erklären dir, was der Gewinnfreibetrag ist, welche Spielräume er dir eröffnet und wie du ihn im Jahr 2025 optimal einsetzt.

Was ist der Gewinnfreibetrag?
Der Gewinnfreibetrag ist eine steuerliche Begünstigung für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Der Gewinnfreibetrag gilt also für Einzelunternehmer, Freiberufler, Gesellschafter von Personengesellschaften und vergleichbare Fälle. Er ermöglicht, dass ein Teil deines Gewinnes steuerfrei belassen werden kann, wenn du die Voraussetzungen für den Gewinnfreibetrag erfüllst. Dieser Freibetrag besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: einem Grundfreibetrag, der ohne Investitionen geltend gemacht werden kann, und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, der an Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere geknüpft ist.
„Finanzielle Vorsorge beginnt nicht mit großen Schritten, sondern mit der Entscheidung, Chancen bewusst zu nutzen.“
Die aktuelle Rechtslage in Österreich
Für das Jahr 2025 gilt Folgendes: Der Grundfreibetrag steht für Gewinne bis 33.000 Euro zur Verfügung und beträgt 15 % des Gewinnes – das heißt bei einem Gewinn von maximal 33.000 Euro sind bis zu 4.950 Euro steuerfrei. Liegt dein Gewinn über dieser Grenze, kommt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ins Spiel. Dieser ist gestaffelt: auf den Gewinn über 33.000 Euro bis zu bestimmten Grenzen gelten unterschiedliche Prozentsätze: bis etwa 178.000 Euro Gewinn zu 13 %, bis 353.000 Euro zu 7 %, bis 583.000 Euro zu 4,5 %. Danach steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximal mögliche Gewinnfreibetrag liegt damit bei etwa 46.400 Euro pro Jahr.
Wichtig: Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag musst du tatsächlich in begünstigte Wirtschaftsgüter oder geprüfte Wertpapiere innerhalb des Wirtschaftsjahres investieren. Ohne Investition entfällt dieser zusätzliche Freibetrag. Außerdem ist für die Begünstigung vorausgesetzt, dass die Wirtschaftsgüter neu sind (keine gebrauchten Gegenstände), eine Mindestnutzungsdauer von vier Jahren haben oder Wertpapiere mindestens vier Jahre gehalten werden. Beispielhaft ausgeschlossen sind etwa PKW oder Kombis (außer Fahrschul- oder Taxifahrzeuge) sowie geringwertige Wirtschaftsgüter, bei denen sofortiger vollständiger Abzug erfolgt.
Warum ist der Gewinnfreibetrag relevant für Dich?
Wenn du unternehmerisch tätig bist oder selbstständig arbeitest, willst du nicht nur Gewinne erwirtschaften – du willst, dass möglichst viel davon dir zur Verfügung bleibt, statt gleich in Steuern aufzugehen. Der Gewinnfreibetrag bietet dir einen legalen Spielraum zur Steueroptimierung. Wenn du ihn gezielt einsetzt, kannst du deine Steuerlast senken und gleichzeitig in dein Unternehmen oder deine Vermögensstruktur investieren. Damit zeigst du planvolles und nachhaltiges Handeln, was bei Banken, Partnern und Investoren stets positiv wahrgenommen wird.
In diesem Beitrag erfährst du, warum eine unabhängige Finanzberatung sinnvoll ist, wie sich diese von klassischen provisionsbasierten Angeboten unterscheidet und worauf du bei der Beraterwahl achten solltest.
Wie Du den Gewinnfreibetrag optimal nutzt
Zuerst: prüfe deinen Gewinn. Liegt er unter der Schwelle von 33.000 Euro, dann gilt der Grundfreibetrag automatisch – keine Investition nötig. Dennoch: wenn du Investitionen tätigst, kann sich dies positiv auswirken. Liegt dein Gewinn deutlich darüber, dann wird es spannend: Hier gilt es, gezielt Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere zu planen, damit der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zur Geltung kommt.
Achte darauf: Die Investition muss im gleichen Wirtschaftsjahr erfolgen. Der Gegenstand muss neu sein, betrieblich genutzt werden, mindestens vier Jahre halten und einer inländischen Betriebsstätte eindeutig zugeordnet sein. Im Fall von Wertpapieren gilt ebenfalls eine Mindesthaltedauer von vier Jahren. Plane frühzeitig: Kläre mit deinem Steuerberater rechtzeitig Gewinne und sinnvolle Investitionen, damit du vor Jahresende richtig handeln kannst.
Beispiel: Du erzielst einen Gewinn von 100.000 Euro. Der Grundfreibetrag (15 % von 33.000 Euro) ergibt 4.950 Euro. Der übersteigende Gewinn: 67.000 Euro. Davon (unter der ersten Staffel) 13 % wären maximal 8.710 Euro – allerdings nur so weit gedeckt wie deine Investitionen. Hast du nur Investitionen von 5.000 Euro gemacht, dann ist dieser Teil auf 5.000 Euro begrenzt. Du kannst also insgesamt 4.950 Euro + 5.000 Euro = 9.950 Euro Gewinnfreibetrag geltend machen. Der zu versteuernde Gewinn liegt damit bei 90.050 Euro. Tätigst du hingegen Investitionen von etwa 20.000 Euro, kommst du deutlich näher an die maximal mögliche Begünstigung.
Beachte den maximalen Freibetrag von rund 46.400 Euro – oberhalb von Gewinnen von rund 583.000 Euro ist keine Begünstigung mehr vorgesehen.
Aktuelle Entwicklungen und Blick auf 2025
Zur aktuellen Steuerlage kommt hinzu: Im Rahmen der laufenden Steuerreform 2025 wurden zusätzliche Änderungen beschlossen, die mittelbar auch Auswirkungen auf den Gewinnfreibetrag haben können. Beispielsweise ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags auf bis zu 15 % für eine Gewinngrenze von 50.000 Euro ab dem Jahr 2027 geplant, vorbehaltlich Budgetentscheidungen.
Zudem wurde im Oktober 2025 beschlossen, dass zwischen dem Investitionsfreibetrag (IFB) und dem Gewinnfreibetrag eine genaue Abwägung zu treffen ist – denn ab 1. November 2025 wurde der IFB für bestimmte Investitionen deutlich attraktiver (20 % statt 10 % bzw. bei Öko-Investitionen sogar 22 %). Diese Erhöhung gilt befristet bis Dezember 2026. Wer also investiert, sollte prüfen, ob der Gewinnfreibetrag oder der IFB die bessere Option ist, denn für dasselbe Wirtschaftsgut kann nicht beides gleichzeitig gelten.
Das heißt für dich: Wenn du jetzt Investitionen planst, ist es ratsam, nicht nur auf den Gewinnfreibetrag zu schauen, sondern das gesamte Umfeld – Gewinnlage, Investitionsvolumen, Zeitpunkt – zu analysieren und abwägen, welche steuerliche Begünstigung die bessere Wirkung entfaltet. Wenn du Unternehmensgewinne hast und steuerlich etwas bewegen willst: Nutze die Gelegenheit, deine Investitionsplanung mit dem Steuerzeitpunkt und Gewinnprognose abzustimmen. Damit kannst du den Gewinnfreibetrag optimal ausschöpfen.
In diesem Beitrag erfährst du, wie du mithilfe von sogenannten „§ 14-Investments“ gezielt steuerliche Vorteile für Unternehmer und Selbständige in Österreich nutzen kannst: Welche Fonds konkret begünstigt sind, welche Bedingungen wie Mindesthaltedauer und Gewinnstaffel gelten, und worauf du bei Auswahl und Dokumentation unbedingt achten solltest.
Fallstricke und worauf Du achten solltest
Auch wenn der Gewinnfreibetrag attraktiv ist, gibt es Fallstricke, die bedacht sein müssen. Entspricht eine Investition nicht den gesetzlichen Voraussetzungen, entfällt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag. Dazu zählen etwa gebrauchte Güter, ungeeignete PKW oder Wertpapiere ohne Mindesthaltefrist. Verkaufst du ein begünstigtes Wirtschaftsgut innerhalb von vier Jahren, droht eine Nachversteuerung. Auch eine Verlagerung ins Ausland innerhalb dieser Frist führt zur Nachversteuerung.
Außerdem: Der Gewinnfreibetrag ist nicht etwas, das unbegrenzt gilt – er ist gestaffelt und bei hohen Gewinnen endet die Möglichkeit. Wenn dein Gewinn über 583.000 Euro liegt, besteht aktuell kein Gewinnfreibetrag mehr. Du kannst den Grundfreibetrag nur einmal pro Jahr nutzen – auch dann, wenn du mehrere Betriebe führst.
Wichtig: Investitionen müssen in dem Jahr getätigt werden, in dem der Gewinn erzielt wird. Wenn du Investitionen in einem späteren Jahr machst, nutzen sie dir nicht rückwirkend für den Gewinnfreibetrag im Vorjahr. In Abstimmung mit deinem Steuerberater solltest du alle Formulare korrekt ausfüllen, denn professionelle Beratung hilft dir, steuerliche Chancen optimal zu nutzen.
Praxis-Tipps für Deine Umsetzung
Erstelle eine realistische Gewinnprognose für das laufende Jahr, um frühzeitig einschätzen zu können, wie hoch dein Gewinn ausfallen wird. Wenn dieser unter rund 33.000 Euro liegt, erfreulich – der Grundfreibetrag steht dir zu, und du kannst überlegen, ob Investitionen sinnvoll sind – auch wenn der Gewinnfreibetrag nicht weiter steigt, trägt die Investition dennoch deinem Unternehmen zugute. Liegt der Gewinn darüber, dann: prüfe Investitionen, die begünstigt sind – z. B. neue Maschinen, Geräte, EDV-Anlagen mit Mindestnutzungsdauer 4 Jahre oder begünstigte Wertpapiere.
Plane deine Investition rechtzeitig vor Jahresende, damit sie im selben Wirtschaftsjahr berücksichtigt wird. Klär früh mit Deinem Steuerberater, ob der Gewinnfreibetrag oder der IFB-Begünstigungsansatz für deine geplanten Investitionen sinnvoller ist.
Achte darauf, dass ein Wirtschaftsgut nicht sowohl für den Gewinnfreibetrag als auch für den Investitionsfreibetrag (IFB) herangezogen wird – denn das ist gesetzlich ausgeschlossen. Dokumentiere deine Investition sauber, bewahre Belege auf, halte die betriebliche Nutzung klar nach. Bei Wertpapieren sorge dafür, dass die Mindesthaltedauer erfüllt wird – andernfalls droht Nachversteuerung. Nutze den Gewinnfreibetrag nicht als Steuertrick, sondern als Teil deiner Unternehmens- und Vermögensplanung für sinnvolle Investitionen.
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Fazit
Zusammengefasst ist der Gewinnfreibetrag für dich ein bedeutender Weg, steuerlich klug vorzugehen und gleichzeitig gezielt in dein Unternehmen oder deine Vermögensstruktur zu investieren. Er bietet eine Kombination aus automatischem Grundfreibetrag und zusätzlichem investitionsbedingtem Freibetrag – vorausgesetzt, du bist vorbereitet, planst vorausschauend und handelst zeitgerecht. Gerade 2025 mit den Steuerreformen solltest du nichts dem Zufall überlassen und aktiv bleiben.
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